Vogelbeobachtungsturm im Freisinger Moos
Schwierigkeit: leicht | Länge: 8km | Dauer: 2h |
Die Rundtour durch das Freisinger Moos ist ein Muss für Naturliebhaber und bietet dir die Gelegenheit, eine der größten noch erhaltenen Niedermoorlandschaften Bayerns zu erkunden. Diese abwechslungsreiche Wanderung führt dich zu einem Vogelbeobachtungsturm, der einen fantastischen Ausblick über das Moorgebiet und die dort lebende Tierwelt bietet. Hier kannst du seltene Pflanzenarten wie Pfeifengras, Schwalbenwurz-Enzian und Orchideen bewundern, aber auch seltene Vögel wie den Großen Brachvogel, Wachtelkönig und Kiebitz beobachten. Zudem sind die Moorreste Heimat für seltene Libellen- und Schmetterlingsarten.
Deine Wanderung beginnt am Parkplatz Vöttinger Weiher und führt zunächst vorbei am idyllischen Badesee, der im Sommer zur Erfrischung einlädt. Von hier aus gehst du in südwestliche Richtung ins Freisinger Moos. Auf ruhigen Schotterwegen überquerst du eine Brücke und kommst an der Schleiferbachquelle vorbei, die durch eine Informationstafel erklärt wird. Weiter geht es in Richtung der Moosach Weiher, wo du nach rechts abbiegst und über die Pullinger Hauptstraße das kleine Flüßchen Moosach überquerst.
Schon bald erscheint der Vogelbeobachtungsturm auf der linken Seite, dessen zwei Plattformen einen großartigen Rundumblick ermöglichen. Von hier aus kannst du die vielfältige Vogelwelt in ihrem natürlichen Lebensraum beobachten. Verschiedene Schautafeln informieren dich über die Flora und Fauna des Freisinger Mooses.
Der Rückweg führt dich die Pullinger Hauptstraße in südlicher Richtung entlang, bis du bei den Moosach Weihern erneut links abbiegst und ins Freisinger Moos zurückkehrst. Zwischen Wiesen und Feldern gehst du nun nach Norden, überquerst den Schleiferbach und passierst eine Unterführung der Westtangente. Nach dem Überqueren der Zufahrtsstraße folgst du einem geteerten Weg, der dich zurück zum Ausgangspunkt am Vöttinger Weiher bringt.
Hinweis: Zum Schutz der Wiesenbrüter solltest du während der Brut- und Aufzuchtzeit (1.3. - 15.7.) die ausgewiesenen Wege nicht verlassen.