Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der DiCom GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“, und ihren Auftraggebern über Werbeleistungen, insbesondere Anzeigen, Bannerwerbung, Katalogeinträge, Internet- und App-Einträge, Karteneinträge, Verzeichniseinträge, Druckwerke sowie vergleichbare digitale oder gedruckte Werbeformen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Aufträge können schriftlich, per E-Mail, telefonisch, online oder auf anderem elektronischem Weg erteilt werden.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Die Auftragsbestätigung, das Angebot oder die Rechnung bestimmen Art, Umfang, Laufzeit und Vergütung der vereinbarten Leistung.

3. Erstellung von Anzeigen und Einträgen

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Inhalte, Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Marken, Kontaktdaten, Unternehmensangaben, Leistungsbeschreibungen, Öffnungszeiten, Internetadressen, Kartenhinweise und sonstige Werbeinhalte.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erstellung von Anzeigen, Einträgen und sonstigen Werbeleistungen Informationen und Inhalte von der öffentlich zugänglichen Homepage des Auftraggebers sowie aus vom Auftraggeber benannten öffentlichen Quellen zu übernehmen, zu kürzen, redaktionell anzupassen und gestalterisch aufzubereiten.

Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber einen Link, Korrekturabzug oder sonstigen elektronischen Nachweis zur Kontrolle der erstellten Anzeige oder des Eintrags. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Daten, Inhalte, Schreibweisen, Kontaktdaten, Bildverwendungen, Verlinkungen und sonstigen Angaben sorgfältig zu prüfen.

Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung, gilt die Anzeige oder der Eintrag als freigegeben.

Der Auftraggeber bleibt auch dann für die Richtigkeit, Aktualität, rechtliche Zulässigkeit und Rechteklärung der verwendeten Inhalte verantwortlich, wenn diese von seiner Homepage oder aus von ihm benannten Quellen übernommen wurden.

4. Inhalte, Bildrechte und Rechte Dritter

Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche Rechte verfügt, die für die Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung der für den Auftrag verwendeten Inhalte erforderlich sind.

Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Marken, Firmennamen, geschäftliche Bezeichnungen, Kartenmaterial, Videos, Musik, Designs sowie personenbezogene Daten.

Die Rechtezusicherung gilt auch für Inhalte, die der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags von der Homepage des Auftraggebers oder aus vom Auftraggeber benannten Quellen übernimmt.

Der Auftraggeber versichert, dass durch die Veröffentlichung der Inhalte keine Urheberrechte, Markenrechte, Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Wettbewerbsrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten oder auf dessen Homepage veröffentlichten Inhalte rechtlich zu prüfen.

5. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den verwendeten Inhalten ein.

Die Rechte umfassen insbesondere das Recht, Inhalte zu bearbeiten, zu kürzen, zu formatieren, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu veröffentlichen und in gedruckten oder digitalen Werbeträgern zu verwenden, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.

Die Rechtseinräumung gilt für die Dauer des Vertrags und für die im Auftrag vereinbarten Werbeträger, Medien und Veröffentlichungsformen.

6. Freistellung

Wird der Auftragnehmer wegen vom Auftraggeber bereitgestellter, benannter oder freigegebener Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen berechtigten Ansprüchen frei, soweit die Inanspruchnahme auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung beruht.

Die Freistellung umfasst insbesondere Schadensersatzansprüche, Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, Lizenzforderungen, Abmahnkosten sowie die angemessenen Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung einschließlich der Kosten anwaltlicher Beratung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche angemessen zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die unverzügliche Vorlage von Nachweisen über bestehende Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie sonstiger zur Rechtsverteidigung erforderlicher Unterlagen.

Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen geeignete Maßnahmen zur Rechtsverteidigung oder Streitbeilegung zu ergreifen. Die hierdurch entstehenden erforderlichen Kosten sind von der Freistellung umfasst, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.

7. Ablehnung und Entfernung von Inhalten

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Inhalte abzulehnen, zu sperren, zu entfernen oder nicht zu veröffentlichen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.

Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn Inhalte rechtswidrig, irreführend, diskriminierend, jugendgefährdend, sittenwidrig, technisch ungeeignet oder geeignet sind, Rechte Dritter zu verletzen oder den Ruf des Auftragnehmers oder des Werbeträgers zu beeinträchtigen.

Vergütungsansprüche bleiben bestehen, soweit die Nichtveröffentlichung auf Umständen beruht, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

8. Gestaltung und Freigabe

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Inhalte gestalterisch, sprachlich und technisch zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarte Werbeleistung erforderlich oder zweckmäßig ist.

Korrekturen und Änderungswünsche sind vom Auftraggeber innerhalb der mitgeteilten Frist in Textform zu übermitteln.

Nach Freigabe oder Veröffentlichung können Änderungen nur berücksichtigt werden, wenn dies technisch möglich ist. Der dadurch entstehende Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

9. Platzierung und Veröffentlichung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anzeigen und Einträge nach gestalterischen, redaktionellen und technischen Gesichtspunkten angemessen zu platzieren, sofern keine bestimmte Platzierung ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer darf Rubriken, Kategorien, Titel, Layouts, Formate und technische Darstellungen anpassen, soweit dadurch die vereinbarte Werbeleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Redaktionelle Inhalte, Kartografie, Umgebungseinträge oder sonstige Inhalte des Werbeträgers sind nicht Bestandteil der geschuldeten Werbeleistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

10. Bannerwerbung und digitale Werbeformen

Banner und vergleichbare digitale Werbeformen können rotierend ausgespielt werden, sofern keine feste Platzierung ausdrücklich vereinbart wurde.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Einblendungen, Klicks, Anfragen, Platzierungen, Suchmaschinenpositionen oder wirtschaftlichen Erfolgen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Technisch bedingte Unterbrechungen, Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder vorübergehende Einschränkungen der Erreichbarkeit stellen keinen Mangel dar, soweit sie den Vertragszweck nicht erheblich beeinträchtigen.

11. Druck- und Darstellungsqualität

Die Druck- und Darstellungsqualität richtet sich nach den technischen Möglichkeiten des jeweiligen Werbeträgers und nach der Qualität der verwendeten Ausgangsdaten.

Geringfügige Farb-, Größen-, Format- oder Darstellungsabweichungen sind bei Druckwerken und digitalen Darstellungen technisch möglich und stellen keinen Mangel dar, soweit sie zumutbar sind.

Besondere Farb-, Layout- oder Platzierungswünsche sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

12. Zusatzleistungen und Mehraufwand

Die übliche Grundgestaltung, einfache Bildbearbeitung, einfache Textkorrekturen und Layoutanpassungen sind im vereinbarten Preis enthalten, soweit sie zur erstmaligen Erstellung der Anzeige oder des Eintrags erforderlich sind.

Umfangreiche Änderungen, Neugestaltungen, nachträgliche Anpassungen, zusätzliche Korrekturläufe, besondere Datenaufbereitungen oder sonstiger Mehraufwand können gesondert berechnet werden.

13. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.

Ist eine feste Laufzeit vereinbart, beginnt diese mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum. Fehlt eine solche Angabe, beginnt die Laufzeit mit der erstmaligen Veröffentlichung.

Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.

Verträge mit Unternehmern verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Laufzeitende in Textform gekündigt werden.

Verträge mit Verbrauchern verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit nur auf unbestimmte Zeit und können anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, sofern gesetzlich keine abweichende Regelung gilt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Preise, Fälligkeit und Zahlung

Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem Auftrag, dem Angebot oder der Rechnung.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

15. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.

Der Auftragnehmer kann außerdem für noch nicht erbrachte Leistungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen, wenn sich der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug befindet oder begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen.

Gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Verzugsschäden bleiben unberührt.

16. Haftung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit, Aktualität, rechtliche Zulässigkeit oder Rechtefreiheit von Inhalten, die vom Auftraggeber bereitgestellt, auf dessen Homepage veröffentlicht oder aus von ihm benannten Quellen übernommen wurden.

17. Höhere Gewalt und externe Störungen

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.

Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Pandemien, Stromausfälle, Cyberangriffe, technische Störungen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Hostingdiensten, Servern, App-Stores, Plattformen, Druckereien, Versanddienstleistern oder sonstigen Dritten.

Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.

18. Beleg und Nachweis

Bei Druckwerken stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung ein Belegexemplar oder einen geeigneten Nachweis der Veröffentlichung zur Verfügung.

Bei digitalen Leistungen kann der Nachweis insbesondere durch Link, Screenshot, PDF, Systemauszug oder eine vergleichbare elektronische Dokumentation erfolgen.

19. Aufbewahrung von Unterlagen

Vom Auftraggeber überlassene physische Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgesandt.

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen und digitalen Vorlagen endet drei Monate nach Veröffentlichung oder Beendigung des Auftrags.

Der Auftraggeber bleibt für die Sicherung seiner Originaldaten verantwortlich.

20. Datenschutz

Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte oder auf seiner Homepage veröffentlichte personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet und für den jeweiligen Auftrag genutzt werden dürfen.

21. Referenznennung

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nach Durchführung des Auftrags unter Verwendung des Firmennamens, Logos und einer kurzen Leistungsbeschreibung als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.

22. Übertragung des Vertrags

Der Auftragnehmer darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Eine darüber hinausgehende Übertragung auf Dritte erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers, soweit gesetzlich nichts anderes zulässig ist.

23. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Freising.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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